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Immobilienbewertung

Unser Leistungsspektrum umfasst sowohl die steuerliche Bewertung von Immobilien nach dem Bewertungsgesetz als auch die Ermittlung von Verkehrswerten nach § 194 BauGB.

Für unsere Mandanten gewährleisten wir damit eine steueroptimierte Bewertung, insbesondere für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer.

Als Steuerberater  bewerten wir Ihre Immobilie

  • unabhängig
  • neutral
  • qualifiziert und gerichtsfest

Typische Anlässe sind:

  • Verkehrswertgutachten für Zwecke des Verkaufs oder Erwerb einer Immobilie
  • Bewertungen bei Vermögens-, Scheidungs- und Erbauseinandersetzungen
  • Ermittlung von Grundbesitzwerten für Zwecke der Erbschafts- und Schenkungssteuer
  • Verkehrswertermittlung für Zwecke einer steuerlichen Kaufpreisaufteilung für die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung und Bilanzierung von Grundstücken
  • Verkehrswertgutachten zur Ermittlung von Zugewinnausgleichsansprüchen
  • Schiedsgutachten zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten

Sie haben Fragen zur Immobilienbewertung? Kontaktieren Sie uns.

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